1.Zweck der Juleica:

  • Die Juleica soll der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter dienen
  • Zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen
  • Zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen,
    von denen Beratung, und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereich
    Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei,
    Konsulate)
  • Zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der für
    Jugendgruppen und Jugendleiter vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen,
    z.B.
  • Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit,
  • Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
  • Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr,
  • Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten,
  • Kostenfreie Benutzung von Räumen,
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe.


2. Situation in MM:

Bis jetzt wurden in MM  ca. 700 Juleicas ausgestellt.

3. Voraussetzungen für die Juleica:

  • Die Juleica wird in der Regel nur für ehrenamtliche Jugendleiter und –leiterinnen ausgestellt.
  • Gemeint sind damit alle Personen, die in der Jugendarbeit als Leiter
    oder Helfer kontinuierlich über einen längeren Zeitraum hinweg
    unentgeltlich tätig sind.
  • Der Jugendleiter bzw. die Jugendleiterin muß für eine dem BJR
    angehörende Jugendorganisation (Jugendverband, Jugendgemeinschaft oder
    Jugendring) oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder für
    einen sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe tätig sein.
  • Der Ausweisinhaber soll das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei
    Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
    erforderlich.
  • Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren
    ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu
    beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist
    die Card zurückzugeben.
  • Die an die Juleica geknüpften Vergünstigungen können in allen
    Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden.
  • Der Ausweisinhaber soll eine ausreichende praktische und
    theoretische Ausbildung für seine Aufgabe als Jugendleiter erhalten
    haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu leiten.

Ausbildungsmerkmale:
Jugendleiter/in, die einer Mitgliedsorganisation des Deutschen Bundesjugendringes angehören, haben in ihrer Ausbildung Kenntnisse in nachfolgend aufgeführten Bereichen erworben:

  • Qualifikation für Leitungsfunktionen ( z.B. Leitungsstile, Moderationstechniken.),
  • Methoden der Jugendarbeit (z.B. Gruppenarbeit, Projekte, Freizeitmaßnahmen),
  • Pädagogisches, soziologisches und psychologisches Basiswissen (z.B. Gruppenprozesse, Entwicklungsphasen),
  • Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht),
  • Organisation (z.B. Planung und Durchführung von Maßnahmen),
  • Erste Hilfe,
  • Strukturen der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Förderung),
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Selbstdarstellung, Werbung, Presse),
  • Jugendpolitik (z.B. Interessenvertretung, Rechtsgrundlagen, Jugendringe).

4. Dauer der Ausbildungskurse (mindest Qualitätsstandart):

Siehe: www.juleica.de


5. Ausgabe der Juleica:

  • Zuständig für die Ausstellung der Juleica, d.h. konkret für deren
    Bestellung und Aushändigung sind grundsätzlich die Jugendämter, die
    diese Aufgabe jedoch wegen der größeren Sachnähe auf die Kreis- bzw.
    Stadtjugendringe übertragen haben.
  • Der Ausweisinhaber muß für die Ausstellung der Juleica keine
    Gebühren bezahlen. Bei wiederholter Ausstellung wegen Verlust der Card
    kann jedoch Kostenersatz verlangt werden.
  • Antragsformulare gibt es direkt online über www.juleica.de, die Juleica kommt dann per Post.


6. Vergünstigungen der Juleica :

Siehe: www.juleica.de