Juleica - Jugendleitercard
JUGENDLEITERCARTE (JULEICA)
1.Zweck der Juleica:
- Die Juleica soll der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter dienen
- Zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen
- Zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung, und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereich Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate)
- Zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der für Jugendgruppen und Jugendleiter vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, z.B.
- Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit,
- Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
- Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr,
- Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten,
- Kostenfreie Benutzung von Räumen,
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe.
2. Situation in MM:
Bis jetzt wurden in MM ca. 200 Juleicas ausgestellt.
3. Voraussetzungen für die Juleica:
- Die Juleica wird in der Regel nur für ehrenamtliche Jugendleiter und –leiterinnen ausgestellt.
- Gemeint sind damit alle Personen, die in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer kontinuierlich über einen längeren Zeitraum hinweg unentgeltlich tätig sind.
- Der Jugendleiter bzw. die Jugendleiterin muß für eine dem BJR angehörende Jugendorganisation (Jugendverband, Jugendgemeinschaft oder Jugendring) oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder für einen sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe tätig sein.
- Der Ausweisinhaber soll das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card zurückzugeben.
- Die an die Juleica geknüpften Vergünstigungen können in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden.
- Der Ausweisinhaber soll eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung für seine Aufgabe als Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu leiten.
Ausbildungsmerkmale:
Jugendleiter/in, die einer Mitgliedsorganisation des Deutschen Bundesjugendringes angehören, haben in ihrer Ausbildung Kenntnisse in nachfolgend aufgeführten Bereichen erworben:
- Qualifikation für Leitungsfunktionen ( z.B. Leitungsstile, Moderationstechniken.),
- Methoden der Jugendarbeit (z.B. Gruppenarbeit, Projekte, Freizeitmaßnahmen),
- Pädagogisches, soziologisches und psychologisches Basiswissen (z.B. Gruppenprozesse, Entwicklungsphasen),
- Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht),
- Organisation (z.B. Planung und Durchführung von Maßnahmen),
- Erste Hilfe,
- Strukturen der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Förderung),
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Selbstdarstellung, Werbung, Presse),
- Jugendpolitik (z.B. Interessenvertretung, Rechtsgrundlagen, Jugendringe).
4. Dauer der Ausbildungskurse (mindest Qualitätsstandart):
Siehe: www.juleica.de
5. Ausgabe der Juleica:
- Zuständig für die Ausstellung der Juleica, d.h. konkret für deren Bestellung und Aushändigung sind grundsätzlich die Jugendämter, die diese Aufgabe jedoch wegen der größeren Sachnähe auf die Kreis- bzw. Stadtjugendringe übertragen haben.
- Der Ausweisinhaber muß für die Ausstellung der Juleica keine Gebühren bezahlen. Bei wiederholter Ausstellung wegen Verlust der Card kann jedoch Kostenersatz verlangt werden.
- Antragsformulare gibt es seit direkt online über www.juleica.de, die Juleica kommt dann per Post.
6. Vergünstigungen der Juleica in der Stadt MM, im Kreis Unterallgäu, im Kreis Oberallgäu, in der Stadt Kempten.
außerhalb von Memmingen:
- Kostenloser Eintritt bei allen Einrichtungen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung
- Kostenloser Mitgliedsausweis und Sondertarife beim Deutschen Jugendherbergswerk
- Ermäßigungen in den Hallenbädern von: Füssen, Kempten und Lechbruck, im Alpspitz-Bade-Center Nesselwang, Alpenbad Pfronten, Freibad Trauchgau, Vergünstigungen bei der Breitenbergbahn
- Vergünstigungen in der Eissporthalle Kempten
- Vereinbarungen mit dem Handel in Kaufbeuren
- Verhandlung mit dem Einzelhandel und Nahverkehrsbetrieben in Kempten
- Weitere Vergünstigungen sind im Internet unter www.juleica.de zu erfahren.
in Memmingen:
- Ermäßigter Eintritt im Frei- und Hallenbad
- Vergünstigungen in der Eissporthalle
- Vergünstigungen in den Memminger Museen im Hermannsbau und Antonierhaus
- Andy’s Hobby Shop
- Schreibwarengeschäft Natterer
- Hobby-Kreativ, Bastelbedarf in der Künergasse
7. Erste Hilfe Ausbildung in Memmingen und Mindelheim:
Erste-Hilfe-Kurse 2012 der Malteser:
18. und 25 März 2012, 14. und 21 April 2012, 15. und 22 Juni 2012, 22. und 29 Sept 2012, 10. und 17 Nov 2012 bei den Malteser,Augsburger Str.8, 87700 Memmingen Anmeldung: 08331/9241720
10. und 17 März 2012 und 13. und 20 März 2012 bei den Malteser, Zeppelinweg 13, 87719 Mindelheim Anmeldung: 01520/1715941
Es besteht eventuell eine Kostenübernahme über die Berufsgenossenschaft des Verbandes. Quelle:EJW